V-max. Aufhebung

Bei einer Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle ist die Höchstgeschwindigkeit bei einem bestimmten Wert begrenzt bzw. abgeregelt.

Eine entsprechende Begrenzung hat mitunter unterschiedliche Gründe weshalb auch die Höhe der jeweiligen Abregelung differieren kann.

So hatten sich beispielsweise bereits in den achtziger Jahren deutsche Autohersteller freiwillig auf eine Limitierung bei leistungsstarken Fahrzeugen auf 250 km/h geeinigt.

Ferner werden Abregelungen aus Sicherheitsgründen auch bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten bzw. bei Transportern oder Kleinstfahrzeugen wie z. B. beim smart fortwo vorgenommen.

Auch Marketing Entscheidungen um bzw. eine „Abgrenzung“ zu stärker motorisierten Varianten eines Herstellers zu erreichen können ein Grund sein.

Diese herstellerseitigen Beschränkungen können von uns aufgehoben oder individuell d. h. nach Ihrer Vorgabe bzw. gemäß unserer Teilegutachten angepasst werden.

Hinweis: Berücksichtigen Sie bitte in dem vorgenannten Zusammenhang die ges. Bestimmungen und das ggf. Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex verwendet werden müssen.

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