In der Regel fallen keine höheren Versicherungsbeiträge an, für eine verbindliche Auskunft setzen Sie sich jedoch bitte mit Ihrem Versicherer in Verbindung.

Die entsprechende Schadstoffklasse des Fahrzeuges muss heutzutage beibehalten werden, aus diesem Grund bleibt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer unverändert.