In Deutschland dürfen Leistungssteigerungen an Kraftfahrzeugen nur betrieben werden, wenn eine entsprechende technische Abnahme durchgeführt wurde.

Deshalb sind für eine Vielzahl unserer Software Modifikationen Teilegutachten bzw. Prüfberichte verfügbar.

Beachten Sie bitte in dem vorgenannten Zusammenhang dass eine Nutzung unserer Modifikationen im Geltungsbereich der StVZO ohne eine entsprechende techn. Abnahme nicht erlaubt ist!